Allgemeine Vertragsbedingungen

Die allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Sievern Vermietungsbüro.

  1. Allgemeines
    Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist nicht Eigentum des Vermietungsbüro Sievern. Das Vermietungsbüro tritt im Auftrag des Eigentümers als Vermittler auf und ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln.
  2. Buchungen und Anmeldungen
    Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermietungsbüro den Abschluss eines verbindlichen Mietvertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Mietvertrag tritt bei schriftlichem Erhalt der Reservierungsbestätigung und Eingang der Anzahlung in Kraft. Fernmündliche Mietverträge gelten nur beide Parteien als verbindlich, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 10 Tage beträgt.
  3. Zahlung
    Die Buchungsbestätigung ist gleichzeitig Ihre Rechnung. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung werden 20% des Gesamtmietpreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reiseantritt zahlbar. Bei Buchungen innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt wird der Gesamtmietpreis fällig.
  4. Reklamationen
    Reklamationen müssen unverzüglich schriftlich an das Vermietungsbüro weitergeleitet werden. Sollte das Problem nicht in einer angemessenen Frist gelöst werden, müssen Sie entsprechende Ansprüche innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Mietdauer gegen Ober dem Vermietungsbüro geltend machen. Ihre Ansprüche verfallen nach einer Frist von 6 Monaten. Für Lärmbelästigung jeder Art, die nicht durch uns verursacht sind und auf die wir keinen Einfluss haben, Obernehmen wir keine Haftung und erfüllen keine Regressforderungen.
  5. Rücktritt
    Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Vertrag zurück, verlangen wir von Ihnen, entsprechend der Aufstellung, eine angemessene Entschädigung:
    bis 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung kostenlos
    bis 45 Tage vor Mietbeginn - 10% des Gesamtmietpreises
    ab 44 Tage vor Mietbeginn - 50% des Gesamtmietpreises
    ab 21 Tage vor Mietbeginn - 80% des Gesamtmietpreises.
    Stornierungen sind dem Vermietungsbüro schriftlich mitzuteilen, ist das nicht der Fall, wird der Gesamtmietpreis fällig.

    Bei Buchungen über Booking.com gelten folgende Stornierungsbedingungen:
    bis 30 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung möglich
    ab 29 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise 100% Stornierungskosten
  6. Daten
    Es gilt die Datenschutzerklärung, die Sie auf der Internetseite www.ferienwohnungen-dorum.de finden. Das Vermietungsbüro Sievern als Vermieter an der Wurster Nordseeküste erhebt im Auftrag der Gemeinde personenbezogene Daten zwecks Erhebung der Gästebeiträge. Die Informationen Ober die Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 EU-DSGVO liegen im Vermietungsbüro aus und sind unter www.wursternordseekueste.de einzusehen.
  7. Ausfall von Freizeitanlagen
    Der Ausfall von einzelnen Freizeitanlagen aus unvorhersehbaren Gründen berechtigt nicht zur Rückzahlung, Teilrückzahlung oder Reduzierung der Mietsumme.
  8. Allgemeine Verpflichtungen
    Alle Gäste sind angehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten. Das Obertreten der Hausordnung kann einen Verweis aus der Freizeitanlage nach sich ziehen, ohne das die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird. Das Inventar ist nach der Inventarliste - soweit vorhanden - bei Anreise zu überprüfen und fehlendes Inventar ist unverzüglich beim Vermietungsbüro zu melden.
  9. Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nur beide Partner Cuxhaven. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
  10. Schlüssel, Schließanlage
    Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Ferienwohnanlage sowie das Schwimmbad und der Freizeitbereich mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Geht ein Schlüssel verloren, oder wird gestohlen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Einbrecher, Diebe) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage geändert oder ersetzt werden.Systembedingt sind dann auch alle Schlüssel auszutauschen und es entstehen hohe Kosten. Der Mieter ist verpflichtet die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlichen sind zu tragen. Der Mieter ist nicht berechtigt selbständig Schlüssel nach fertigen zu lassen.